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iMMo75 seit 2002 · Enzkreis, Pforzheim und die ganze Region zwischen Stuttgart und Karlsruhe

Immobilien im Enzkreis

Passende Angebote im Enzkreis

Einfamilienhaus in Sternenfels: Aussenaufnahme
KaufNeu

Sternenfels · Einfamilienhaus

Viel Platz für Familie, zwei Generationen oder Wohnen und Arbeiten unter einem Dach

  • 210 m² Wohnfläche
  • 8,5 Zimmer
  • 1.428 m² Grundstück
  • Baujahr 1958

370.000 €

Energieausweis wird bei Besichtigung vorgelegt, Energieträger Öl
Käuferprovision: 3% vom Verkaufspreis inklusive MwSt. Die Käufercourtage beträgt 3% inklusive der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer und ist beim Abschluß eines notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.

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Einfamilienhaus in Knittlingen: Aussenansicht
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Knittlingen · Einfamilienhaus

Wohnen, wo der Wein wächst: Haus mit überdachter Terrasse direkt an den Weinbergen

  • 140 m² Wohnfläche
  • 3,5 Zimmer
  • 467 m² Grundstück
  • Baujahr 1970

344.000 €

Energieausweis: Verbrauchsausweis, Endenergieverbrauch 89,30 kWh/(m²·a), Klasse C, Öl, Baujahr 1970
Käuferprovision: 3% vom Verkaufspreis inklusive MwSt Die Käufercourtage beträgt 3% inklusive der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer und ist beim Abschluß eines notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.

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Einfamilienhaus in Neulingen: Aussenansicht
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Neulingen · Einfamilienhaus

Hofanwesen mit Charakter mit Platz für Familie, Hobby, Werkstatt & Gartenträume

  • 146 m² Wohnfläche
  • 6 Zimmer
  • 866 m² Grundstück
  • Baujahr 1945

396.600 €

Energieausweis: Bedarfsausweis, Endenergiebedarf 359,01 kWh/(m²·a), Klasse H, Öl, Baujahr 1945
Käuferprovision: 3% inklusive Mehrwertsteuer vom beurkundeten Kaupfreis Die Käufercourtage beträgt 3% inklusive der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer und ist beim Abschluß eines notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.

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Mehrfamilienhaus in Wiernsheim: Haus 1
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Wiernsheim · Mehrfamilienhaus

🏡👨‍👩‍👧‍👦 4 Häuser: 1 Preis!

  • 474 m² Wohnfläche
  • 20 Zimmer
  • 1.354 m² Grundstück
  • Baujahr 1820

Preis auf Anfrage

Energieausweis: Bedarfsausweis, Endenergiebedarf 187,50 kWh/(m²·a), Klasse F, Öl, Baujahr 1820
Käuferprovision: 3% vom Verkaufspreis inklusive MwSt. Die Käufercourtage beträgt 3% inklusive der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer und ist beim Abschluß eines notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.

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Einfamilienhaus in Mühlacker: Aussenansicht
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Mühlacker · Einfamilienhaus

viel Raum für das Familienleben: großzügiges Einfamilienhaus in ruhiger Wohnlage

  • 160 m² Wohnfläche
  • 7 Zimmer
  • 177 m² Grundstück
  • Baujahr 1890

299.000 €

Energieausweis: Bedarfsausweis, Endenergiebedarf 135,50 kWh/(m²·a), Klasse E, Gas, Baujahr 1890
Käuferprovision: 3% inklusive Mehrwertsteuer vom beurkundeten Kaupfreis Die Käufercourtage beträgt 3% inklusive der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer und ist beim Abschluß eines notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.

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Einfamilienhaus in Niefern (Niefern-Öschelbronn): Aussenansicht Vorderhaus
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Niefern (Niefern-Öschelbronn) · Einfamilienhaus

Panoramablick & Freiraum: Einzigartiges Terrassen-Anwesen mit zwei Häusern! Großes Grundstück

  • 120 m² Wohnfläche
  • 4 Zimmer
  • 2.067 m² Grundstück
  • Baujahr 1956

499.000 €

Energieausweis wird bei Besichtigung vorgelegt, Energieträger Öl
Käuferprovision: 3% inklusive der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer Die Käufercourtage beträgt 3 % vom beurkundeten Kaufpreis inklusive der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer und ist beim Abschluß eines notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.

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Mehrfamilienhaus in Knittlingen: Aussenansicht
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Knittlingen · Mehrfamilienhaus

Ihr eigener Straßenzug: Das Renditejuwel als außergewöhnliche Kapitalanlage

  • 460 m² Wohnfläche
  • 30 Zimmer
  • 678 m² Grundstück
  • Baujahr 1986

797.000 €

Energieausweis: Bedarfsausweis, Endenergiebedarf 172,00 kWh/(m²·a), Klasse F, Strom, Baujahr 1986
Käuferprovision: 3% inklusive Mehrwertsteuer vom beurkundeten Kaupfreis Die Käufercourtage beträgt 3% inklusive der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer und ist beim Abschluß eines notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.

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Zweifamilienhaus in Mühlacker: Aussenansicht
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Mühlacker · Zweifamilienhaus

großzügiger Winkelbungalow mit weitläufigem Garten 🌿🏡 Viel Platz, Privatsphäre & flexible Nutzung!

  • 200 m² Wohnfläche
  • 8 Zimmer
  • 1.000 m² Grundstück
  • Baujahr 1973

649.000 €

Energieausweis wird bei Besichtigung vorgelegt, Energieträger Öl
Käuferprovision: 3% vom Verkaufspreis inklusive MwSt. Die Käufercourtage beträgt 3% inklusive der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer und ist beim Abschluß eines notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.

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Bauernhaus in Mühlacker: Diskretes Angebot
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Mühlacker · Bauernhaus

traumhafter Winkelhakenhof: extrem seltenes Gehöft als 3 Familienhaus mit Remise und Nebengebäuden

  • 240 m² Wohnfläche
  • 8 Zimmer
  • 625 m² Grundstück
  • Baujahr 1600

445.000 €

Energieausweis nicht erforderlich, Energieträger Strom
Käuferprovision: 3% inklusive Mehrwertsteuer Die Käufercourtage beträgt 3% inklusive der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer und ist beim Abschluß eines notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.

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Stand: 15.10.2026, 23:28 Uhr. Anbieter aller Objekte ist iMMo75, jedes Objekt von immo75.de erscheint hier spätestens nach einer halben Stunde. Dazu 13 Angebote in der Region außerhalb des Enzkreises, etwa in Pforzheim: Angebote in der Region.

Das Baujahr verrät, was Sie bekommen

Legen Sie die drei Zahlen nebeneinander: 3.025 € für Häuser bis Baujahr 1950, 3.038 € für die 1970er Jahre, 4.850 € für die Jahrtausendwende. Das ist derselbe Haustyp in derselben Region, und der Unterschied ist der Zustand. Die Einliegerwohnung sitzt überwiegend in den beiden älteren Gruppen.

Das heißt nicht, dass Sie das Teuerste kaufen sollen. Es heißt, dass Sie die Differenz als Sanierungsbudget lesen sollen. Ein Haus von 1968 mit ausgebautem Sockelgeschoss hat mit hoher Wahrscheinlichkeit: einfach verglaste Fenster in der Einliegerwohnung, eine Heizung, die beide Einheiten über einen Zähler versorgt, und eine Dämmung, die es nach heutigem Maßstab nicht gibt. Nichts davon ist ein Grund, nicht zu kaufen — aber alles davon gehört in die Rechnung, bevor der Preis verhandelt wird.

Fragen Sie deshalb nach drei Papieren: Baugenehmigung mit der zweiten Wohnung darin, Nachweis der Heizungsmodernisierung, und falls getrennt abgerechnet wird, die Zähleranordnung. Wer über einen Zähler heizt, kann die Nebenkosten nicht verursachungsgerecht abrechnen — und bekommt das bei der ersten Abrechnung vom Mieter zurück.

Drei Gründe, aus denen Käufer so ein Haus suchen

Dasselbe Haus wird aus völlig verschiedenen Gründen gesucht, und wer den eigenen Grund kennt, entscheidet schneller. Der erste ist das Wohnen über zwei Generationen: Ein Mehrgenerationenhaus — oder Generationenhaus, wie es hier oft heißt — erlaubt Nähe ohne Enge. Die Eltern ziehen in die kleinere Einheit, die Familie ins Haupthaus, und beide behalten eine eigene Tür. Dass es rechtlich kein Pflegeverhältnis begründet, sollte man wissen: Wer Pflege erwartet, regelt sie gesondert, nicht über den Grundriss.

Der zweite Grund ist der Nachwuchs. Ein Haus für zwei Familien ist oft eines, in dem erwachsene Kinder wohnen bleiben können, ohne dass alle im selben Wohnzimmer sitzen. Wer so plant, sollte auf eine wirklich separate Wohnung achten — eigene Küche, eigenes Bad, separater Eingang. Eine Einheit, die man nur durch den Flur der Eltern erreicht, trägt diesen Zweck nur halb und schränkt später den Käuferkreis ein.

Der dritte Grund ist das Geld: Ein Haus mit zwei Wohneinheiten finanziert sich zum Teil selbst, weil eine davon vermietet wird. Das rechnet sich allerdings nur mit der Miete, die tatsächlich erzielbar ist, und nur, wenn die Wohnung baurechtlich existiert. Beides steht in den nächsten Abschnitten — und in dieser Reihenfolge, weil die Genehmigungsfrage über alles andere entscheidet.

Die Frage, die alles andere entscheidet: Ist sie genehmigt?

Bevor Sie über Miete, Rendite oder Steuern nachdenken, klären Sie diese eine Frage. Viele Einliegerwohnungen sind im Laufe der Jahrzehnte entstanden, ohne dass dafür je eine Baugenehmigung erteilt wurde: Der Keller wurde ausgebaut, das Dach wurde Wohnraum, eine Tür wurde zugemauert und eine neue aufgemacht. Das Haus steht, es wird bewohnt, und im Grundbuch steht davon nichts — denn das Grundbuch sagt nichts über Baurecht.

Was Sie brauchen, ist die Bauakte beim Baurechtsamt oder der unteren Baurechtsbehörde: Ist die zweite Wohnung in der Genehmigung enthalten? Gibt es eine Nutzungsänderung? Stimmt die genehmigte Nutzung mit dem überein, was Sie sehen? Als Käufer haben Sie ein Einsichtsinteresse, der Verkäufer kann die Unterlagen anfordern, und wir fragen das vor jeder Vermarktung ab.

Warum es so wichtig ist: Eine nicht genehmigte Wohneinheit kann Ihnen die Bank bei der Finanzierung streichen, weil sie den Ertrag nicht anerkennt. Sie kann im schlechtesten Fall zurückgebaut werden müssen. Und sie verändert den Wert — nach oben wie nach unten. Wer diese Frage vor dem Kauf stellt, verhandelt; wer sie danach stellt, zahlt.

Die Heizung entscheidet über die Abrechnung

Das ist der Punkt, der im Enzkreis am häufigsten übersehen wird und am teuersten nachzurüsten ist. Häuser dieser Baujahrgänge haben in der Regel **eine** Heizung für beide Einheiten und **einen** Zähler für das ganze Haus. Solange die Eltern unten wohnten, war das kein Problem. Sobald Sie an einen Fremden vermieten, wird es eines.

Der Grund: Heizkosten müssen überwiegend nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. Ohne Erfassung in der Einliegerwohnung können Sie das nicht, und der Mieter hat dann ein Kürzungsrecht bei der Abrechnung. Nachrüsten geht — Heizkostenverteiler an den Heizkörpern oder ein eigener Wärmemengenzähler für die Einheit — und kostet deutlich weniger als eine zweite Heizung. Es muss aber vor der ersten Vermietung passieren, nicht nach der ersten Abrechnung.

Dasselbe gilt für Strom und Wasser. Prüfen Sie beim Besichtigen schlicht den Zählerschrank: Wie viele Zähler hängen dort? Ein Zähler heißt, dass die zweite Wohnung nie als eigene Einheit gedacht war — was oft auch bedeutet, dass sie baurechtlich nie als solche genehmigt wurde. Der Zählerschrank ist damit der schnellste Hinweis auf die Genehmigungsfrage, noch vor der Bauakte.

Der Vorteil, den fast kein Käufer kennt — und der Fehler, der ihn kostet

Eine vermietete Wohnung lässt sich normalerweise nur mit einem berechtigten Interesse kündigen, meist Eigenbedarf, und den muss man begründen und notfalls beweisen. Für ein selbst bewohntes Haus mit zwei Wohnungen gilt etwas anderes, und es steht in § 573a Absatz 1 BGB: Bei einer Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter kündigen, „ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf". Dafür verlängert sich die Kündigungsfrist um drei Monate.

Zwei Voraussetzungen müssen dabei zugleich erfüllt sein, und beide werden regelmäßig übersehen. Erstens müssen Sie **selbst im Gebäude wohnen** — wer das ganze Haus vermietet und auszieht, verliert die Erleichterung. Zweitens darf das Gebäude **nicht mehr als zwei Wohnungen** haben; eine dritte, noch so kleine Einheit beendet die Regel. Auf die Bauform kommt es dagegen nicht an: Ein selbst bewohntes Zweifamilienhaus erfüllt beide Voraussetzungen genauso wie ein Einfamilienhaus mit abgeschlossener Einliegerwohnung.

Ist die zweite Wohnung keine eigene abgeschlossene Wohnung, sondern Wohnraum **innerhalb** Ihrer eigenen Wohnung, gilt Absatz 2 entsprechend — allerdings nur, soweit dieser Wohnraum nicht nach § 549 Absatz 2 Nummer 2 BGB vom Mieterschutz ausgenommen ist. Diese Ausnahme betrifft Räume, die Teil der eigenen Wohnung sind und die der Vermieter überwiegend möbliert; dort gilt der Kündigungsschutz von vornherein nicht, und man braucht die Erleichterung nicht. Sie gilt wiederum nicht, wenn der Wohnraum dem Mieter zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie überlassen ist.

**Und jetzt der Satz, an dem es in der Praxis am häufigsten scheitert:** Im Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird (§ 573a Absatz 3 BGB). Fehlt diese Angabe, greift die Erleichterung nicht — die Kündigung wird dann wie jede andere behandelt und braucht ein berechtigtes Interesse. Wer sich auf diese Vorschrift verlassen will, muss sie im Schreiben benennen. Und umgekehrt lässt sich die Regel nicht vertraglich aushebeln: Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam (Absatz 4).

Ob die Vorschrift in Ihrem Fall greift und wie das Schreiben aussehen muss, prüft ein Anwalt oder Notar. Wir sagen Ihnen, dass es diese Vorschrift gibt und worauf sie ankommt — das ist der Unterschied zwischen einer brauchbaren Kündigung und einer, die vor Gericht nicht hält.

Zwei Wohnungen, eine Immobilie: teilen oder nicht?

Solange nicht geteilt ist, ist das Haus **eine** Immobilie: ein Grundbuchblatt, eine Grundsteuer, ein Energieausweis, ein Käufer. Das ist einfach, hat aber eine Folge, die vor allem Familien trifft — ein Haus lässt sich nicht halbieren. Bei zwei Kindern entsteht später eine Gemeinschaft, in der jeder blockieren kann.

Teilen ist möglich: Aus einem Haus mit zwei abgeschlossenen Wohnungen lassen sich zwei Einheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz machen. Dafür braucht es eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baurechtsbehörde (§ 7 Absatz 4 WEG) und eine notarielle Teilungserklärung. Danach sind es zwei Eigentumswohnungen, die getrennt verkauft, getrennt beliehen und getrennt vererbt werden können.

Der Preis dafür: Aus einem Eigentümer werden zwei, und ab dann gilt Wohnungseigentumsrecht mit Eigentümerversammlung, Beschlüssen und Hausgeld — auch wenn die zwei Eigentümer Geschwister sind. Was besser ist, hängt an Ihrer Absicht und nicht an der Technik. Die Gestaltung macht der Notar; wir sagen Ihnen vorher, was das Haus geteilt und ungeteilt wert ist.

Steuer: der vermietete Teil zählt anders

Solange Sie die Einliegerwohnung vermieten, sind die Mieteinnahmen Einkünfte, und die Kosten des vermieteten Teils sind Werbungskosten — anteilig nach Fläche, einschließlich Abschreibung auf diesen Anteil. Das ist der Grund, warum eine Einliegerwohnung steuerlich oft günstiger ausfällt, als Käufer erwarten.

Beim Verkauf kehrt sich das um. Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft, ist der Gewinn zu versteuern (§ 23 EStG). Für den selbst bewohnten Teil gibt es eine Ausnahme — für den **vermieteten** Teil gilt sie nicht. Wer also nach sieben Jahren verkauft, kann für den Einliegerwohnungsanteil steuerpflichtig sein, obwohl er im eigenen Haus gewohnt hat.

Was das in Ihrem Fall bedeutet, rechnet Ihr Steuerberater. Wir dürfen es nicht, und wir tun es nicht. Was wir können: Ihnen die Flächen und die erzielbare Miete so sauber aufschreiben, dass Ihr Steuerberater damit rechnen kann, statt zu schätzen.

Was dagegen spricht

  • Sie wohnen mit jemandem unter einem Dach. Das ist der Punkt, an dem die meisten Pläne scheitern, und er steht in keiner Rechnung. Treppenhaus, Hof, Mülltonnen, Geräusche, Besuch. Wer Ruhe und Abstand braucht, sollte eine zweite Wohnung nicht vermieten, sondern leer lassen oder gar nicht kaufen.
  • Sie sind Vermieter, nicht Anleger. Betriebskosten abrechnen, und zwar fristgerecht, Mängel beseitigen, Heizung warten, bei Auszug neu vermieten. Das ist Arbeit, auch bei einer einzigen Wohnung.
  • Nicht genehmigt heißt nicht verwertbar. Eine Einheit, die es baurechtlich nicht gibt, bewertet keine Bank als Ertrag — und der Rückbau bleibt möglich.
  • Der Jahrgang bringt den Sanierungsstau mit. Die Baujahre mit Einliegerwohnung sind die mit einfach verglasten Fenstern, ungedämmten Außenwänden und einer Heizung ohne getrennte Erfassung. Das ist kein Grund, nicht zu kaufen — aber der Unterschied zwischen 3.025 € und 4.850 € ist genau dieses Budget, und es kommt nicht später, sondern bald.
  • Ein Haus lässt sich nicht halbieren. Bei mehreren Kindern entsteht später eine Gemeinschaft, in der jeder blockieren kann. Wer das vermeiden will, muss vor dem Kauf wissen, ob sich dieses Haus teilen lässt — und bei vielen älteren Häusern im Kreis lässt es sich nicht, weil die zweite Wohnung keinen eigenen Zugang von außen hat.

Häufige Fragen

Warum haben so viele Häuser im Enzkreis eine Einliegerwohnung?

Weil sie in den Jahren des Wiederaufbaus und der 1960er und 1970er Jahre gefördert und üblich war: als Wohnung für die Eltern, für erwachsene Kinder oder zur Mitfinanzierung des Hauses. Deshalb finden Sie sie hier überwiegend in den Baujahren bis 1975 — zu Preisen, die im Mittel bei 3.025 € beziehungsweise 3.038 € liegen.

Muss eine Einliegerwohnung baurechtlich genehmigt sein?

Ja, und das ist der wichtigste Punkt vor dem Kauf. Viele zweite Wohnungen sind ohne Genehmigung entstanden. Prüfen Sie die Bauakte beim Baurechtsamt: Ist die Wohnung in der Baugenehmigung enthalten oder gibt es eine Nutzungsänderung? Eine nicht genehmigte Einheit erkennt die Bank beim Ertrag oft nicht an und kann im schlechtesten Fall zurückgebaut werden müssen. Im Grundbuch steht dazu nichts — das Grundbuch sagt nichts über Baurecht.

Kann ich der Einliegerwohnung leichter kündigen als einer normalen Mietwohnung?

In der Regel ja, wenn Sie selbst im Haus wohnen und es nicht mehr als zwei Wohnungen hat: Dann ist keine Begründung mit einem berechtigten Interesse nötig, die Kündigungsfrist verlängert sich aber um drei Monate (§ 573a Abs. 1 BGB). Für Wohnraum innerhalb der eigenen Wohnung gilt Absatz 2 entsprechend. Beide Bedingungen müssen stimmen — ziehen Sie aus oder gibt es eine dritte Einheit, entfällt die Erleichterung. Die rechtliche Prüfung Ihres Falls macht ein Anwalt oder Notar.

Ist „Einliegerwohnung" ein fester Rechtsbegriff?

Nein, bundesweit einheitlich definiert ist er nicht. Gemeint ist in der Praxis eine zweite, kleinere Wohnung im selben Gebäude, meist mit eigenem Zugang, Küche und Bad. Für die Rechtsfolgen zählt deshalb nicht das Wort, sondern was tatsächlich vorliegt: wie viele Wohnungen das Gebäude hat, ob sie abgeschlossen sind und was die Baugenehmigung sagt.

Muss ich beim Verkauf Steuern auf den Gewinn zahlen?

Für den selbst bewohnten Teil gilt innerhalb von zehn Jahren eine Ausnahme, für den vermieteten Teil nicht (§ 23 EStG). Wer eine Einliegerwohnung vermietet hat und vor Ablauf der zehn Jahre verkauft, kann für diesen Anteil steuerpflichtig sein. Die verbindliche Auskunft gibt Ihr Steuerberater, dafür fehlt uns die Erlaubnis.

Lohnt sich ein Haus mit Einliegerwohnung?

Das lässt sich nicht pauschal sagen, und wir behaupten es nicht. Es kann aufgehen, wenn die Wohnung genehmigt ist, der Zustand keine große Sanierung erzwingt, die Miete zur Lage passt und Sie damit leben können, mit jemandem unter einem Dach zu wohnen. Schicken Sie uns ein Objekt, das Sie interessiert — wir rechnen es mit Ihnen durch, auch wenn das Ergebnis gegen den Kauf spricht.

Käuferkartei von iMMo75

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Schicken Sie uns das Exposé eines Hauses mit Einliegerwohnung, das Sie interessiert. Wir rechnen Kaufpreis, Nebenkosten, Instandhaltung und die erzielbare Miete für den Enzkreis zusammen und sagen Ihnen, welche Unterlagen noch fehlen — vor allem die Baugenehmigung. Zur Finanzierung berät Ihre Bank, dafür fehlt uns die Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung.

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Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
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