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Immobilien im Enzkreis

Rechner für Mieterhöhungen

Mietrechner

Wie weit darf die Miete im Enzkreis steigen?

Ohne Mietspiegel belegen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete mit drei vergleichbaren Wohnungen oder einem Gutachten.

Mieterhöhung im Bestand, höchstens600 € im Monat

Die Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren begrenzt die Erhöhung.

Vereinfachte Rechnung nach § 558 BGB, netto kalt. Die neue Miete gilt frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung. Nicht berücksichtigt: Erhöhungen nach Modernisierung, Staffel- und Indexmiete.

Miete prüfen lassen

Mit den Regeln Ihrer Gemeinde rechnen: Wählen Sie unten Ihren Ort, der Rechner steht auf jeder Gemeindeseite.

Mietspiegel und Kappungsgrenze

Einen Mietspiegel haben 10 Gemeinden: Friolzheim, Heimsheim, Knittlingen, Maulbronn, Mönsheim, Sternenfels, Tiefenbronn, Wiernsheim, Wimsheim und Wurmberg. Mieterhöhungen im laufenden Vertrag sind auf 20 Prozent in drei Jahren begrenzt, in den Gemeinden der Kappungsgrenzenverordnung auf 15 Prozent. Was in Ihrer Gemeinde gilt, steht auf ihrer Seite.

Die Miete ohne Mietspiegel begründen

Maßstab ist die ortsübliche Vergleichsmiete. Ohne eigenen Mietspiegel erlaubt das Gesetz diese Wege, sie zu belegen (§ 558a BGB): die Benennung von mindestens drei vergleichbaren Wohnungen, ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, eine Auskunft aus einer Mietdatenbank oder den Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde. In der Praxis sind drei gut gewählte Vergleichswohnungen der übliche Weg.

Die Vergleichswohnungen müssen nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage passen und dürfen auch aus Ihrem eigenen Bestand stammen. Aus unserer Vermittlung kennen wir die Mieten im Enzkreis und nennen Ihnen passende Vergleichswohnungen.

Mieterhöhung im laufenden Vertrag

Die Miete darf bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen, höchstens aber um 20 Prozent in drei Jahren, in den Gemeinden der Kappungsgrenzenverordnung um 15 Prozent. Die neue Miete gilt frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung, das Verlangen muss in Textform kommen. Der Rechner oben zeigt Ihre Grenze. Für neue Mietverträge in Mühlacker gelten zusätzliche Regeln, hier kurz zusammengefasst.

Was wir für Vermieter übernehmen

  • Ermittlung der Miete, die sich begründen lässt, mit Vergleichswohnungen
  • Exposé, Fotos und Anzeigen
  • Besichtigungen und Vorauswahl
  • Prüfung von Einkommen und Bonität
  • Mietvertrag und Übergabeprotokoll

Wer die Kosten trägt

Bei Wohnungen gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn. Das ist bei der Vermietung in der Regel der Vermieter. Maklerkosten für eine Vermietung zählen in der Regel zu den Werbungskosten, Einzelheiten klärt Ihr Steuerberater.

Vermieten oder verkaufen?

Mit der Kappungsgrenze wächst die Miete in laufenden Verträgen langsamer. Viele Eigentümer vermieten weiter, ohne nachzurechnen. Miete, Instandhaltung, Verwaltung, Steuer und Wertentwicklung ergeben eine klare Zahl. Wir rechnen beide Wege mit Ihnen durch.

Häufige Fragen

Wie viel Miete kann ich im Enzkreis verlangen?

Bei einer neuen Vermietung vereinbaren Sie die Miete mit dem Mieter. Sie muss am Markt bestehen und sollte sich mit Vergleichswohnungen oder dem Mietspiegel begründen lassen. Wir nennen Ihnen nach einer Besichtigung eine begründete Miete.

Um wie viel darf ich die Miete erhöhen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 20 Prozent in drei Jahren. In den Gemeinden der Kappungsgrenzenverordnung sind es 15 Prozent. Die neue Miete gilt frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

Wie begründe ich eine Mieterhöhung ohne Mietspiegel?

Mit mindestens drei vergleichbaren Wohnungen und deren Miete je Quadratmeter, mit einem Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, mit einer Auskunft aus einer Mietdatenbank oder mit dem Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde (§ 558a BGB). Das Erhöhungsverlangen muss in Textform kommen.

Ihr Ansprechpartner

Vermietung besprechen

Beschreiben Sie kurz Ihre Immobilie und wo sie liegt. Wir melden uns mit einer Einschätzung, welche Miete sich begründen lässt.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

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