Mietspiegel und Kappungsgrenze
Einen Mietspiegel haben 10 Gemeinden: Friolzheim, Heimsheim, Knittlingen, Maulbronn, Mönsheim, Sternenfels, Tiefenbronn, Wiernsheim, Wimsheim und Wurmberg. Mieterhöhungen im laufenden Vertrag sind auf 20 Prozent in drei Jahren begrenzt, in den Gemeinden der Kappungsgrenzenverordnung auf 15 Prozent. Was in Ihrer Gemeinde gilt, steht auf ihrer Seite.
Die Miete ohne Mietspiegel begründen
Maßstab ist die ortsübliche Vergleichsmiete. Ohne eigenen Mietspiegel erlaubt das Gesetz diese Wege, sie zu belegen (§ 558a BGB): die Benennung von mindestens drei vergleichbaren Wohnungen, ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, eine Auskunft aus einer Mietdatenbank oder den Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde. In der Praxis sind drei gut gewählte Vergleichswohnungen der übliche Weg.
Die Vergleichswohnungen müssen nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage passen und dürfen auch aus Ihrem eigenen Bestand stammen. Aus unserer Vermittlung kennen wir die Mieten im Enzkreis und nennen Ihnen passende Vergleichswohnungen.
Mieterhöhung im laufenden Vertrag
Die Miete darf bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen, höchstens aber um 20 Prozent in drei Jahren, in den Gemeinden der Kappungsgrenzenverordnung um 15 Prozent. Die neue Miete gilt frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung, das Verlangen muss in Textform kommen. Der Rechner oben zeigt Ihre Grenze. Für neue Mietverträge in Mühlacker gelten zusätzliche Regeln, hier kurz zusammengefasst.
Was wir für Vermieter übernehmen
- Ermittlung der Miete, die sich begründen lässt, mit Vergleichswohnungen
- Exposé, Fotos und Anzeigen
- Besichtigungen und Vorauswahl
- Prüfung von Einkommen und Bonität
- Mietvertrag und Übergabeprotokoll
Wer die Kosten trägt
Bei Wohnungen gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn. Das ist bei der Vermietung in der Regel der Vermieter. Maklerkosten für eine Vermietung zählen in der Regel zu den Werbungskosten, Einzelheiten klärt Ihr Steuerberater.
Vermieten oder verkaufen?
Mit der Kappungsgrenze wächst die Miete in laufenden Verträgen langsamer. Viele Eigentümer vermieten weiter, ohne nachzurechnen. Miete, Instandhaltung, Verwaltung, Steuer und Wertentwicklung ergeben eine klare Zahl. Wir rechnen beide Wege mit Ihnen durch.
