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iMMo75 seit 2002 · Enzkreis, Pforzheim und die ganze Region zwischen Stuttgart und Karlsruhe

Immobilien im Enzkreis

So funktioniert es

Sie verkaufen Ihr Haus und lassen sich im Kaufvertrag ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch ins Grundbuch eintragen. Der Käufer zahlt dafür weniger als den vollen Marktwert, weil er das Haus erst später selbst nutzen kann. Sie erhalten den Kaufpreis als Einmalbetrag, als lebenslange Rente oder beides.

Wohnrecht, Nießbrauch oder Rente?

  • Wohnrecht: Sie dürfen das Haus selbst bewohnen, vermieten dürfen Sie es in der Regel nicht.
  • Nießbrauch: Sie dürfen das Haus bewohnen oder vermieten und behalten die Mieteinnahmen, tragen dafür aber meist mehr laufende Kosten.
  • Leibrente: Statt eines Einmalbetrags zahlt der Käufer eine lebenslange monatliche Rente. Absichern lässt sie sich mit einer Reallast im Grundbuch, ihr Ertragsanteil ist einkommensteuerpflichtig.

Worauf Sie achten sollten

  • Rang im Grundbuch: Das Wohnrecht gehört an die erste Stelle, damit es bei einer Zwangsversteigerung in der Regel bestehen bleibt. Ausgenommen sind Versteigerungen wegen öffentlicher Lasten wie der Grundsteuer oder wegen Hausgeld. Finanziert der Käufer, verlangt seine Bank oft selbst den ersten Rang. Das klären Sie vor dem Notartermin.
  • Instandhaltung: Regeln Sie im Vertrag, wer Dach, Heizung und größere Reparaturen bezahlt.
  • Pflege: Das Wohnrecht endet nicht von selbst, wenn Sie später in ein Pflegeheim ziehen. Was dann gilt, gehört in den Vertrag.
  • Familie: Sprechen Sie früh mit Ihren Kindern, dann gibt es später keine Überraschungen.
  • Beratung: Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater gehören an den Tisch. Die Kontakte stellen wir aus unserem Netzwerk her.

Was wir übernehmen

  • Bewertung von Haus und Wohnrecht durch einen DEKRA-zertifizierten Sachverständigen
  • Suche nach einem passenden Käufer, auch unter Kapitalanlegern aus der Region
  • Begleitung bis zum Notartermin

Ob Einzimmerwohnung oder Kapitalanlage für zwei Millionen Euro: Jede Immobilie bekommt bei uns den vollen Einsatz. Denn in vielen Häusern und Wohnungen steckt die Arbeit eines ganzen Lebens. Wer uns seinen Lebenstraum anvertraut, verdient unser Bestes.

Jens StumppInhaber von iMMo75, Immobilienmakler seit 2002

Häufige Fragen

Ab welchem Alter ist ein Verkauf mit Wohnrecht sinnvoll?

Wir bieten ihn Eigentümern ab 70 Jahren an. Je höher das Alter, desto kürzer ist statistisch die Dauer des Wohnrechts und desto höher der Betrag, den Sie erhalten.

Was passiert mit dem Wohnrecht, wenn ich ins Pflegeheim ziehe?

Es erlischt nicht von selbst. Deshalb sollte der Vertrag regeln, was dann gilt, etwa eine Ablösung oder die Erlaubnis zur Vermietung.

Ihr Ansprechpartner

Möglichkeiten besprechen

Beschreiben Sie kurz Ihr Haus. Jens Stumpp meldet sich persönlich und kommt gern zu Ihnen nach Hause.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

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