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Immobilien im Enzkreis

Die Hebesätze der Grundsteuer B ab 2025

Die Grundsteuer B gilt für alle bebauten und bebaubaren Grundstücke, also für Häuser, Wohnungen und Bauplätze. Die Balken zeigen die Hebesätze der Gemeinden im Enzkreis, die Quelle steht auf der jeweiligen Gemeindeseite.

So wird die Grundsteuer berechnet

  • Grundsteuerwert: Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022. Das Finanzamt hat ihn im Grundsteuerwertbescheid festgestellt.
  • Messbetrag: Grundsteuerwert mal Steuermesszahl von 1,30 Promille. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke sinkt sie um 30 Prozent (§ 40 Landesgrundsteuergesetz).
  • Grundsteuer: Messbetrag mal Hebesatz der Gemeinde. Den Bescheid schickt die Gemeinde.

Was das für Käufer und Vermieter heißt

Große Grundstücke in guter Lage zahlen seit 2025 oft mehr als vorher, Wohnungen in größeren Häusern oft weniger. Für Käufer ist die Grundsteuer eine laufende Last, die in keinem Kaufpreis steht. Vermieter können sie über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Den Grundsteuerwert selbst setzt das Finanzamt fest. Wer ihn für zu hoch hält, kann in Baden-Württemberg mit einem qualifizierten Gutachten, bezogen auf den 1. Januar 2022, einen niedrigeren Wert nachweisen, wenn er um mehr als 30 Prozent vom tatsächlichen Wert abweicht (§ 38 Abs. 4 Landesgrundsteuergesetz).

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grundsteuer im Enzkreis?

Das hängt von der Gemeinde ab. Die Hebesätze der Grundsteuer B liegen seit 2025 in jeder Gemeinde anders, die Übersicht auf dieser Seite zeigt alle. Die Steuer ist der Messbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts mal Hebesatz.

Welcher Bodenrichtwert gilt für die Grundsteuer?

In Baden-Württemberg der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022, abrufbar in BORIS-BW unter „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“. Der aktuelle Bodenrichtwert zum 01.01.2025 spielt für die Grundsteuer keine Rolle.

Darf der Vermieter die Grundsteuer auf die Mieter umlegen?

Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung.

Ihr Ansprechpartner

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Sie überlegen, ob sich Halten, Vermieten oder Verkaufen lohnt? Beschreiben Sie kurz Ihre Immobilie, wir rechnen mit Ihnen.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

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