Die Hebesätze der Grundsteuer B ab 2025
Die Grundsteuer B gilt für alle bebauten und bebaubaren Grundstücke, also für Häuser, Wohnungen und Bauplätze. Die Balken zeigen die Hebesätze der Gemeinden im Enzkreis, die Quelle steht auf der jeweiligen Gemeindeseite.
- Wiernsheim350 %
- Kämpfelbach275 %
- Eisingen230 %
- Mühlacker230 %
- Sternenfels220 %
- Ispringen205 %
- Neuenbürg200 %
- Knittlingen190 %
- Ötisheim190 %
- Remchingen188 %
- Neuhausen185 %
- Wimsheim185 %
- Birkenfeld180 %
- Königsbach-Stein180 %
- Keltern168 %
- Mönsheim165 %
- Ölbronn-Dürrn165 %
- Maulbronn160 %
- Kieselbronn157 %
- Illingen155 %
- Friolzheim150 %
- Neulingen149 %
- Niefern-Öschelbronn144 %
- Heimsheim143 %
- Straubenhardt135 %
- Tiefenbronn134 %
- Engelsbrand132 %
- Wurmberg105 %
So wird die Grundsteuer berechnet
- Grundsteuerwert: Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022. Das Finanzamt hat ihn im Grundsteuerwertbescheid festgestellt.
- Messbetrag: Grundsteuerwert mal Steuermesszahl von 1,30 Promille. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke sinkt sie um 30 Prozent (§ 40 Landesgrundsteuergesetz).
- Grundsteuer: Messbetrag mal Hebesatz der Gemeinde. Den Bescheid schickt die Gemeinde.
Was das für Käufer und Vermieter heißt
Große Grundstücke in guter Lage zahlen seit 2025 oft mehr als vorher, Wohnungen in größeren Häusern oft weniger. Für Käufer ist die Grundsteuer eine laufende Last, die in keinem Kaufpreis steht. Vermieter können sie über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Den Grundsteuerwert selbst setzt das Finanzamt fest. Wer ihn für zu hoch hält, kann in Baden-Württemberg mit einem qualifizierten Gutachten, bezogen auf den 1. Januar 2022, einen niedrigeren Wert nachweisen, wenn er um mehr als 30 Prozent vom tatsächlichen Wert abweicht (§ 38 Abs. 4 Landesgrundsteuergesetz).
