So finden Sie den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks
- Öffnen Sie BORIS-BW, das Bodenrichtwertportal Baden-Württemberg.
- Geben Sie Ihre Adresse ein oder zoomen Sie auf Ihre Gemeinde und Ihren Ortsteil.
- Klicken Sie in die Zone, in der Ihr Grundstück liegt. Sie sehen den Wert je Quadratmeter, den Stichtag, die Art der Nutzung und die Größe des Richtwertgrundstücks.
- Achten Sie auf den Stichtag: Für den Verkauf zählt der aktuelle Wert zum 01.01.2025, für die Grundsteuer ein anderer (siehe unten).
Was der Bodenrichtwert aussagt und was nicht
Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter Durchschnitt für unbebaute Grundstücke einer Zone mit ähnlichen Merkmalen. Er gilt für baureifes Land, lasten- und abgabenfrei, also ohne offene Erschließungsbeiträge. Er beschreibt nur den Boden, nicht das Haus darauf, und ist kein Verkehrswert.
Auch für Flächen außerhalb der Baugebiete gibt es Richtwerte: für Acker, Grünland, Wald, Weinberge, Gartenhausgebiete und Wohnhäuser im Außenbereich. Sie stehen ebenfalls in BORIS-BW.
Die Größe des Grundstücks zählt
Jeder Richtwert gilt für ein Grundstück bestimmter Größe, BORIS-BW nennt sie bei jeder Zone. Ist Ihr Grundstück kleiner, ist der Quadratmeter meist mehr wert, ist es größer, weniger. Der Gutachterausschuss rechnet das mit Umrechnungskoeffizienten um, die er in seinen wertrelevanten Daten veröffentlicht.
Nicht bebaubare Flächen großer Grundstücke, private Zufahrten und Gärten setzt er nur mit einem Bruchteil des Richtwerts an. Bei ungewöhnlichem Zuschnitt, Hanglage oder eingeschränkter Bebaubarkeit lohnt deshalb der Blick eines Sachverständigen.
Was Bauland tatsächlich kostet
Neben den Richtwerten wertet der Gutachterausschuss die Kaufpreise selbst aus. Erschlossenes Bauland für Ein- und Zweifamilienhäuser kostete 2025 im Gebiet der 26 Gemeinden im Durchschnitt rund 400 € je Quadratmeter.
Die Bodenrichtwerte für Wohnbauland sind im ganzen Gebiet von 2022 bis 2025 im Durchschnitt gestiegen, in mittleren Lagen um 19,9 Prozent, in guten Lagen um 12,3 Prozent.
Zwei Bodenrichtwerte: Vorsicht bei der Grundsteuer
Für die Grundsteuer B in Baden-Württemberg zählt der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022, abrufbar in BORIS-BW unter „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“. Der aktuelle Wert zum 01.01.2025 ist der städtebauliche Bodenrichtwert. Beide können voneinander abweichen.
Mit der Grundsteuerreform haben alle Gemeinden ihre Hebesätze zum 1. Januar 2025 neu festgelegt. Den Hebesatz Ihrer Gemeinde finden Sie auf ihrer Seite und im Vergleich auf der Seite Grundsteuer im Enzkreis.
