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iMMo75 seit 2002 · Enzkreis, Pforzheim und die ganze Region zwischen Stuttgart und Karlsruhe

Immobilien im Enzkreis

Vier Wege für das gemeinsame Haus

  • Verkaufen: Der Erlös wird nach Abzug des Kredits geteilt. Klar und endgültig, beide können neu anfangen.
  • Einer übernimmt: Ein Partner zahlt den anderen aus und übernimmt den Kredit. Dafür muss die Bank zustimmen und den anderen aus der Haftung entlassen.
  • Vermieten: Beide bleiben Eigentümer und teilen Mieteinnahmen und Kosten. Das setzt voraus, dass Sie weiter gemeinsam entscheiden können.
  • An die Kinder übertragen: als Schenkung, oft mit Wohnrecht oder Nießbrauch. Hier sind Notar und Steuerberater gefragt.

Was die Teilungsversteigerung bedeutet

Gehört das Haus beiden, kann jeder die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen (§ 180 ZVG). Das Verfahren dauert oft lange, kostet Gebühren und bringt häufig weniger als ein freier Verkauf. Im gesetzlichen Güterstand braucht der Antrag oft die Zustimmung des anderen Ehegatten (§ 1365 BGB), zum Schutz gemeinsamer Kinder kann das Gericht das Verfahren einstellen (§ 180 Abs. 3 ZVG).

Zugewinn, Kredit und Steuern

  • Zugewinnausgleich: Im gesetzlichen Güterstand zählt der Wert der Immobilie an dem Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird (§ 1384 BGB). Dafür braucht es einen belastbaren Wert.
  • Kredit: Für einen gemeinsamen Kredit haften beide weiter, auch nach der Scheidung, bis die Bank einen aus der Haftung entlässt. Eine vorzeitige Ablösung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung kosten.
  • Grunderwerbsteuer: Überträgt ein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner seinen Anteil an den anderen, auch bei der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung, ist das von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 4, 5 und 5a GrEStG). Für unverheiratete Paare gilt das nicht. Übertragungen an die gemeinsamen Kinder sind ebenfalls befreit (§ 3 Nr. 6 GrEStG).
  • Spekulationsfrist: Auch eine Übertragung unter Ehegatten gegen Ausgleichszahlung kann ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft sein, wenn seit dem Kauf keine zehn Jahre vergangen sind (§ 23 EStG). Steuerfrei bleibt es, wenn die Immobilie im Jahr der Übertragung und in den zwei Jahren davor selbst bewohnt wurde. Wer nach der Trennung auszieht, verliert diese Ausnahme unter Umständen. Lassen Sie das vorher von einem Steuerberater prüfen.

Ein Wert, dem beide vertrauen

Ob Verkauf, Übernahme oder Zugewinnausgleich: Alles hängt am Wert der Immobilie. Einen Wert, den nur eine Seite in Auftrag gibt, zweifelt die andere oft an. Wir bewerten neutral und erklären beiden, wie der Wert zustande kommt. Ist das Gespräch schwierig geworden, moderiert Jens Stumpp als Immobilienmediator. Als Mediator ist er neutral und in derselben Sache für keine Seite als Makler tätig (§ 3 Mediationsgesetz).

Diskret verkaufen

Nicht jeder möchte, dass Nachbarn und Bekannte die Anzeige sehen. Wir können Ihre Immobilie zuerst den vorgemerkten Käufern aus unserer Kartei anbieten, ohne öffentliche Anzeige. iMMo75 kauft Immobilien in der Region auch selbst an, dann als eigenes Geschäft und nicht als Makler oder Mediator.

Ob Einzimmerwohnung oder Kapitalanlage für zwei Millionen Euro: Jede Immobilie bekommt bei uns den vollen Einsatz. Denn in vielen Häusern und Wohnungen steckt die Arbeit eines ganzen Lebens. Wer uns seinen Lebenstraum anvertraut, verdient unser Bestes.

Jens StumppInhaber von iMMo75, Immobilienmakler seit 2002

Häufige Fragen

Wer bekommt bei der Scheidung das Haus?

Das hängt davon ab, wem es gehört und was die Partner vereinbaren. Gehört es beiden, können sie es verkaufen, einer übernimmt es gegen Ausgleich, oder sie vermieten es gemeinsam. Einigen sie sich nicht, kann jeder die Teilungsversteigerung beantragen.

Fällt bei der Übernahme vom früheren Ehepartner Grunderwerbsteuer an?

Nein, wenn Sie verheiratet oder eingetragene Lebenspartner waren: Übertragungen zwischen Ehegatten und nach der Scheidung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung sind befreit (§ 3 GrEStG). Für unverheiratete Paare gilt die Befreiung nicht. Notar und Grundbuch kosten trotzdem Gebühren.

Welcher Wert zählt für den Zugewinnausgleich?

Der Wert am Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Wir ermitteln ihn als Sachverständige, auf Wunsch als Gutachten.

Ihr Ansprechpartner

Vertraulich beraten lassen

Schildern Sie kurz Ihre Situation. Jens Stumpp meldet sich persönlich, vertraulich und neutral gegenüber beiden Seiten.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

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